Skip to main content

NEWS

Droht eine Kontopfändung, so sollte so schnell wie möglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet bzw. die Freibeträge aktualisiert werden. Nur dadurch können Guthaben in Höhe der Freibeträge vor einer Pfändung geschützt werden.
Dabei ist aber Folgendes zu beachten:
Die Pfändungsfreigrenzen unterscheiden sich zwischen der Pfändungstabelle (nach ZPO) und dem P-Konto. Eine Überprüfung im Einzelfall ist oft sinnvoll, um ggf. durch das Amtsgericht eine gesonderte Feststellung der unpfändbaren Bezüge zu erwirken.
Auf dem P-Konto sind grundsätzlich nur die gesetzlich festgelegten Basisbeträge (aktuell 1.252,64 €) zzgl. weiterer Freibeträge entsprechend den realen Unterhaltsverpflichtungen und anderer sozialer Leistungen wie auch Kindergeld geschützt. Diese Basis- und Freibeträge werden turnusmäßig angepasst, so dass auch eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der P-Kontobescheinigungen notwendig werden kann, um den maximalen Schutz vor Pfändungen zu gewährleisten.

Verkürzung Restschuldbefreiung

(Insolvenzverfahren)

Der Bundestag hat Ende 2020 beschlossen, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre zu verkürzen und die Restschuldbefreiung (den Schuldenerlass) dementsprechend nach 3 Jahren zu erteilen. Diese Verfahrensweise gilt sowohl für das Verbraucherinsolvenzverfahren als auch für das Regelinsolvenzverfahren.
Eine Insolvenz ist die kaufmännisch richtige Lösung zur Schuldenregulierung, wenn
– das pfändbare Einkommen der nächsten 3 Jahre NICHT zur Tilgung ALLER Schulden ausreicht
– andere Vermögenswerte fehlen oder nicht ausreichend sind

Am 24.04.2019 hat der Minister für Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Cottbus besucht. Herr Minister Ludwig übergab im Rahmen seines Besuches einen Zuwendungsbescheid für das Projekt „Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangenen im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg“ an den SIN e.V.

Der SIN e.V. ist seit vielen Jahren erfolgreich und umfangreich u. a. in der Beratung und Betreuung straffälliger Menschen, speziell im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig und unterstützt im Rahmen seiner Aktivitäten einerseits die Auseinandersetzung des Strafgefangenen mit seiner Schuld, das Überdenken der Schuld und der damit verbundenen Neupositionierung und andererseits die Aufgabe nach der Haftentlassung, ein Lebensniveau zu schaffen und einen neuen Lebensstil zu finden, der eine rasche und dauerhafte Integration und Resozialisierung ermöglicht und die neu gestaltete soziale Situation festigt.

Am 01.08.2018 besuchte der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Herr Stefan Ludwig, unsere Geschäftsstelle in Cottbus und übergab eine Förderurkunde für unser Projekt „Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangene im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg“.
Das Ministerium unterstützt damit unsere verantwortungsvolle und anspruchsvolle Arbeit in den Justizvollzugsanstalten, die wir seit vielen Jahren leisten.
Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um uns bei allen Beteiligten, insbesondere dem Ministerium, den Anstaltsleitungen und den engagierten Mitarbeiter*innen der Sozialdienste der JVA, zu bedanken und der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, auch zukünftig gemeinsam an den anstehenden Aufgabenstellungen zu arbeiten.
Pressemitteilung des MdJEV:

Schuldnerberatung Cottbus SIN e.V. NEWS