1. Kostet es etwas, wenn ich mich von Ihnen beraten lasse?
Nein. Die Beratungsleistungen in der Schuldnerberatung als auch in der Insolvenzberatung sind komplett kostenfrei.
2. Kann jeder unsere Beratungsstelle(n) aufsuchen?
Natürlich. Jeder der finanzielle Sorgen und Probleme hat kann uns ansprechen. Je nach konkreter Schuldensituation wird dem Ratsuchenden unter Berücksichtigung seiner individuellen sozialen und finanziellen Situation eine oder mehrere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und mit ihm durchgesprochen.
3. Welche Unterlagen werden für ein solches Gespräch benötigt?
In erster Linie Unterlagen zur Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation.
Im Einzelnen werden folgende Unterlagen / Nachweise benötigt:
- aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
- der Sozialversicherungsausweis
- alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
- Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
- Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.
HINWEIS: Diese Unterlagen sollten bitte soweit vorsortiert sein, dass diese für den einzelnen Gläubiger zusammengefasst sind. Wir wollen die Zeit des Beratungsgespräches nutzen, um über das konkrete Problem und Hilfe und Lösungsmöglichkeiten zu sprechen und eher nicht gemeinsam Unterlagen sortieren.
- Nachweis über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Gerichtsvollzieher), von Konto- und / oder Gehaltspfändungen
- Nachweise zum Vermögen (Grundbesitz, Immobilien, KFZ, Lebensversicherungen usw.)
- Wenn ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) benötigt oder aktualisiert werden soll, werden darüber hinaus der Kontonachweis (Kontokarte) des zu schützenden Kontos, der Personalausweis und Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Geburtsurkunden, Unterhaltstitel u. ä.) benötigt.
4. Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren in Gang gesetzt, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die Entschuldung / den Schuldenerlass zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem Beratungsgespräch.
5. Kann jeder ein Insolvenzverfahren beantragen?
Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Handy-Rechnung allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.
6. Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?
Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
- Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.